s= | Mindestdicke der Abschottung im Bereich der Leitungsdurchführung: F30 ≥ 60mm, F60 ≥ 70mm, F90 ≥ 80mm (siehe MLAR Punkt 4.3) |
da= | Rohrdurchmesser ≤ 32 mm |
L=
| kein besonderer brandschutztechnischer Befestigungsabstand erforderlich, allerdings sollten die Mindestbefestigungsabstände der Rohrsysteme / Kabeltrassen eingehalten werden, max. L ≤ 1500 mm bzw. L ≤ 500mm bei Kabeltrassen (VDE Bestimmungen) , beidseitig der Wand. Die Befestigungsmaterialien müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen wie z.B. verzinktem Stahl bestehen. Eine brandschutztechnische Auslegung der Befestigungsmaterialien ist nicht erforderlich. Schallschutzeinlagen aus brennbaren Materialien sind zulässig. |
t= | Die maximale Spaltbreite für ISILIT-Rohrbandage beträgt t ≤ 50 mm; bei Verwendung von ISITHERM-Leitungsbandage oder ISIFOAM-Brandschutzmasse BDS-N (1K) beträgt die maximale Spaltbreite t ≤ 15 mm; bei Verschluss des Spaltes mit Brandschutzmörtel M3 ist die Spaltbreite unbegrenzt (t=∞), sofern die Statik der Wand dies zulässt. |
M3= | Verschluss des Spaltes (t) mit Brandschutzmörtel M3 |
IL/IF= | Verschluss des Spaltes (t) mit ISILIT-Rohrbandage, ISITHERM-Leitungsbandage, oder ISIFOAM-Brandschutzmasse BDS-N (1K) |
WD= | weiterführende Dämmungen können an die brandschutztechnisch wirksamen Bauteildurchführungen in den Baustoffklassen A1/A2/B1/B2 ohne Einhaltung einer Mindestdämmlänge montiert werden. |