s= | Mindestdicke der Abschottung im Bereich der Leitungsdurchführung ≥ 60mm (siehe MLAR Punkt 4.3) |
R= | Rohrdurchmesser von nichtbrennbaren Rohren in beliebiger Größe (unbegrenzt) |
L=
| kein besonderer brandschutztechnischer Befestigungsabstand erforderlich, allerdings sollten die Mindestbefestigungsabstände der Rohrsysteme eingehalten werden, max. L ≤ 1500 mm, beidseitig der Wand. Die Befestigungsmaterialien müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen wie z.B. verzinktem Stahl bestehen. Eine brandschutztechnische Auslegung der Befestigungsmaterialien ist nicht erforderlich. Schallschutzeinlagen aus brennbaren Materialien sind zulässig. |
t= | Die maximale Spaltbreite für ISILIT Rohrbandage, ISITHERM Leitungsbandage und ISIFOAM Brandschutzmasse BDS-N (1K) beträgt t≤ 50 mm; bei Verschluss des Spaltes mit Brandschutzmörtel M3 ist die Spaltbreite unbegrenzt (t=∞), sofern die Statik der Wand dies zulässt. |
M3= | Verschluss des Spaltes (t) mit Brandschutzmörtel M3 |
IL/IF= | Verschluss des Spaltes (t) mit ISILIT Rohrbandage, ISITHERM Leitungsbandage, oder ISIFOAM Brandschutzmasse BDS-N (1K) |
WD= | weiterführende Dämmungen können an die brandschutztechnisch wirksamen Bauteildurchführungen in den Baustoffklassen A1/A2/B1/B2 ohne Einhaltung einer Mindestdämmlänge montiert werden. |